Ein wenig mehr Ordung in der Ermittlungslandschaft von Bau-, Nutz- und Mietflächen tut not. Nach welcher Richtlinie sind die Flächen eines Gewerbeobjektes zu ermitteln? Noch spannender: Auf welche Grundlage wurde der Kaufvertrag abgeschlossen? DIN oder gif? Wie wirken sich die neuen Richtlinien zur Wohnflächenberechnung aus? Und sind die Normen technisch oder wirtschaftlich orientiert?
Dass diese Fragestellungen nicht akademischer Natur sind, zeigt der Alltag. Architekten- und Ingenieure begründen ihre Planergebnisse ganz unterschiedlich. In der Planungs- und Bauphase kommen zudem andere Flächenbezüge zum Einsatz als in der Verwertungsphase. Eigentümer, Investoren, Makler wissen davon ein Lied zu singen. In etlichen Kaufverträgen fehlt der Flächenbezug sogar ganz. Zeitgemäße "due dilligence" fordert Zertifikate über nutzbare und vermietbare Flächen.
Grund genug, das Thema in einem Newsletter gründlich, mit dem Erfahrungsschatz jahrzehntelanger Flächenermittlungen zu behandeln.
• News