Öffentlich-rechtliche Vermessung

Grenzherstellung

Die Grenzvermessungen sind regelmäßig Bestandteil eines förmlichen Verwaltungsverfahrens.

Von der Antragstellung zur Einleitung des Verfahrens über die Durchführung der notwendigen Untersuchungen, der Ermittlung und Anhörung der Beteiligten bis hin zur Übergabe der abschließenden Dokumentation der Ergebnisse werden alle Verfahrensschritte von uns ausgeführt.

Der Erlass des abschließenden Verwaltungsaktes ist dann noch Aufgabe der zuständigen Vermessungsbehörde.

Die Herstellung bestehender und die Bildung neuer Grenzen sind das Kerngeschäft der Vermessung. Die Kompetenz für Aufgaben der Eigentumssicherung wächst dabei mit der Erfahrung.
  Referenzen
Ingenieursozietät Rek • Wieck • Dr. Schwenk
+49 (0)30 460079-0