Öffentlich-rechtliche Vermessung

Bildung neuer Grenzen

Die Arbeit an Grundstücken kann nicht sprachlos durchgeführt werden.

Absichten und Wünsche haben ihre Konsequenzen. Nach jeder Grenzregelung oder Grundstücksteilung, jeder Grenzfeststellung oder Neuabmarkung muss der Eigentümer oder Erwerber mit Grenzfrieden rechnen dürfen.

Darum werden alle Beteiligten Schritt für Schritt über die einzelnen Vermessungen und ihre Konsequenzen informiert.

Für eine Grundstücksteilung können wir alle erforderlichen Genehmigungen für Sie einholen.

Wir beraten Sie auf Grund der neuen Bauordnung und prüfen gegebenenfalls die baurechtlichen Beschränkungen.  
  Referenzen
Ingenieursozietät Rek • Wieck • Dr. Schwenk
+49 (0)30 460079-0